Kurze Geschichte der alt-katholischen Kirche in Deutschland

Die Alt-Katholische Kirche ist eine katholische Kirche, die von Rom unabhängig ist. Die Anfänge innerkirchlicher Auseinandersetzungen um das Verhältnis von Glauben, kirchlicher Struktur, Spiritualität und Macht reichen weit in die Geschichte zurück. Noch im ersten Jahrtausend der Kirchengeschichte waren in der Kirche die einzelnen Landeskirchen und ihre Bischöfe selbstständig. So schaffte es z.B. die katholische Kirche von Utrecht bis 1702 weitgehend unabhängig von Rom zu bleiben und den Bischof durch das Domkapitel zu wählen.

Als ihr dieses Recht genommen wurde, der Papst einen neuen Bischof ernannte und die bis dahin geltende Selbständigkeit aufgehoben wurde, entschied sich das Domkapitel 1723 alte Rechte in Anspruch zu nehmen, weiterhin selbst den Bischof zu wählen und damit die endgültige Unabhängigkeit von Rom zu vollziehen.

So steht auch die Alt-Katholische Kirche in Deutschland bis heute in der Tradition der selbstständigen katholischen Kirchen. Sie entstand im Anschluss an das Erste Vatikanische Konzil (1870). Die römisch-katholischen Christen, die die Beschlüsse dieses Konzils, wie das Dogma zur Universaljurisdiktion und der Unfehlbarkeit des Papstes, nicht annahmen, wurden exkommuniziert. Sie gründeten in der Folge eigene Gemeinden und eine bischöflich-synodal verfasste Kirche, d.h. an ihrer Spitze stehen die Synode (2/3 gewählte Laienabgeordnete der Gemeinden) und der Bischof. 1873 wurde der 1. deutsche alt-katholische Bischof Josef-Hubert Reinkens durch den Bischof Hermann Heykamp von der katholischen Kirche der Niederlande geweiht. Das Katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland ist in der Folge eine Körperschaft öffentlichen Rechts geworden und der römisch-katholischen und der evangelischen Kirche staatskirchenrechtlich gleichgestellt.

Die alt-katholische Tradition hat sich weiterentwickelt: so ist nicht nur die Synode das oberste Entscheidungsgremium der Kirche auch mit dem Recht, den Bischof oder die Bischöfin zu wählen, sondern auf Gemeindeebene ist dies die Gemeindeversammlung mit dem Recht den Pfarrer oder die Pfarrerin zu wählen. Frauen sind zu allen Ämtern zugelassen. Die Geistlichen dürfen heiraten. Wiederverheiratete Geschiedene bleiben zu den Sakramenten zugelassen.

Außerdem war und ist die alt-katholische Kirche von Beginn an ökumenisch ausgerichtet und arbeitet mit den anderen Konfessionen zusammen.  Sie ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK), des weltweiten Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) und ist seit 1986 in Abendsmahlsgemeinschaft mit den Gliedkirchen der EKD. Schon 1889 schlossen sich die alt-katholischen Kirchen in der Utrechter Union zusammen. Seit 1931 besteht die volle Kirchengemeinschaft mit der Anglikanischen Kirche, es folgten die Philippinisch Unabhängige Kirche, die unabhängigen katholischen Kirchen von Spanien und Portugal und zuletzt die Evangelisch-Lutherische Kirche von Schweden.
2010 wählte die Synode Dr. Matthias Ring zum Bischof.  Mehr Informationen finden Sie hier.